Verhinderungspflege / Urlaubsvertretung
Nehmen Sie sich eine Auszeit!
Eine pflegebedürftige Person von der Familie, den Verwandten oder den Freunden gepflegt. Allerdings haben diese Pflegepersonen nicht rund um die Uhr Zeit, um private Dinge zu erledigen oder zu verreisen. Hier kommt die Vershinderungspflege ind Spiel und wir können die Pflege übernehmen.
Von Verhinderungspflege spricht man:
- die Pflege findet in der eigenen Wohnung, bzw. im eigenen Haus statt
- die übliche Pflegeperson zeitlich verhindert ist
- und die Pflege nun durch eine andere Person (zB. unser Pflegeteam) ausgeführt wird
Die Voraussetzungen für eine Verhinderungspflege
Gründe der regulären Pflegepersonen zur Inanspruchnahme der einer Verhinderungspflege können sein:
Eine Urlaubsreise, eine eigene Krankheit oder Rehamaßnahmen, jedoch ebenso zB. ein Kinobesuch usw. Die familiären Pfleger müssen allerdings keinen expliziten Grund zur Inanspruchnahme einer Urlaubsvertretung/Verhinderungspflege nennen. Folgende Voraussetzungen gibt es:
- Es muss Pflegegrad 2 vorliegen
- Der zu Pflegende muss bereit mindestens 6 Monate von einer privaten Pflegeperson zuvor betreut worden sein. Der Beginn der Pflegezeit wird (erstmalig) meist mit dem Zeitpunkt der Genehmigung der Pflegestufe / des Pflegegrades gleichgesetzt, später nicht mehr.