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Hilfe bei finanziellen Fragen

3 Stufen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung gliedert sich in drei Stufen. Ausschlaggebend für die Einstufung ist der tägliche Pflegeaufwand pro Tag. Die angegebenen Zeitwerte sind so genannte Zeitkorridore der MDK. In der Praxis ist es jedoch kaum möglich diese Zeitvorgaben einzuhalten. Wir nehmen uns für unsere Klienten ausreichend Zeit.

 

Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftigkeit

  • Um Leistungen der Pflegestufe 1 zu erhalten, müssen Sie erheblich pflegebedürftig sein und täglich mehr als 45 Minuten Hilfe in den Bereichen der Grundpflege, d.h. bei der Körperpflege, Ernährung, Mobilität benötigen. Voraussetzung ist, dass diese Hilfe mindestens einmal täglich für je zwei Verrichtungen aus den oben genannten Bereichen erforderlich ist. Hinzu kommt der Aufwand bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf im Durchschnitt mindestens 90 Minuten pro Tag betragen.

Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftigkeit

  • Um Leistungen der Pflegestufe 2 zu erhalten, müssen Sie schwerpflegebedürftig sein und Hilfe mindestens für zwei Stunden täglich in den grundpflegerischen Bereichen benötigen. Der Hilfebedarf muss mindestens dreimal täglich anfallen, zusätzlich ein Aufwand bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Insgesamt sind in dieser Pflegestufe mindestens drei Stunden Hilfe am Tag erforderlich.

Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftigkeit

  • Um Leistungen der Pflegestufe 3 zu erhalten, müssen Sie schwerstpflegebedürftig sein und täglich rund um die Uhr Hilfe in allen Bereichen benötigen. Der Mindestumfang in den Bereichen der Grundpflege muss dafür vier Stunden betragen. Zusammen mit der hauswirtschaftlichen Versorgung müssen sich im Durchschnitt mindestens fünf Stunden am Tag erreichen.

Wenn das übliche Maß der Pflegestufe III weit überschritten wird und ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand erforderlich ist (z.B der Betroffene muss auch mehrfach oder von mehreren Personen in der Nacht gepflegt werden).